ANFORDERUNGEN DES GESETZGEBERS
Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) kommt auf die Immobilienwirtschaft zu.
Mit dem Messen und Visualisieren des Energieverbrauchs soll das Bewusstsein der Verbraucher geschärft werden. Der Gesetzgeber fordert vom Vermieter, dass dieser den Bewohnern unterjährig Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellt.
HANDLINGSAUFWAND - ZUKÜNFTIG MIT FERNAUSLESUNG
Energiezähler, wie z. B. Wärmezähler, Wasserzähler und Heizkostenverteiler, müssen elektronisch jederzeit abgelesen werden können. Um den Installationsaufwand gering zu halten, ist der Einsatz von funkbasierten Geräten vorgeschrieben.
Mit dieser Technik sind die Verbräuche online verfügbar. Mieter haben via App oder Portal Einsicht in Ihre Verbrauchsdaten.
TERMINSITUATION
Die Termine für die Umsetzung sind auf europäischer Ebene in der EED festgeschrieben. Funkfähige Messgeräte sind ab Oktober 2020 einzusetzen, ab 2022 muss der Vermieter dem Mieter monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen. Ab 2027 müssen alle Geräte den neuen Anforderungen entsprechen.
OPTIMIERUNGSPOTENZIAL
Wir analysieren Ihre Vertragslage bei den Messdienstunternehmen. Auf Basis der Analyse benennen wir mögliche Einsparpotentiale. Ein qualifizierter Ausschreibungs-Prozess erreicht bestmögliche Resultate.