beratung

E-MOBILITÄT


ERWARTETE VERÄNDERUNGEN


Immobilien- und Wohnungsunternehmen werden zukünftig verpflichtet, eine E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf (GEIG – Gebäude- Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz) beschlossen. Wir rechnen im Jahr 2021 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes. Hinzu kommt die neue WEG-Reform, die zukünftig Eigentümern in Wohnungseigentümergemeinschaften eine Umsetzung von Ladepunkten erleichtern soll.


MÖGLICHKEITEN UND KOSTEN


Als Verhinderungsgrund für E-Ladepunkte wird oft die zu geringe elektrische Leistung des Stromnetzes und Gebäudes genannt. In den meisten Fällen ist die Leistung jedoch ausreichend, um die Nachfragen nach E-Ladepunkten in den Wohn-Quartieren der kommenden 10 Jahre zu befriedigen. Mittels dynamischem Lastmanagement ist es möglich die E-Ladepunkte so zu steuern, dass die maximal zulässige Leistung des gesamten Gebäudes nicht überschritten wird.

 

Besonders interessant für den Eigentümer ist bei dieser Lösung, dass eine Leistungserhöhung bzw. Verstärkung des Hausanschlusses nicht benötigt werden und keine Investitionen dafür anfallen.


DYNAMISCHES LASTMANAGEMENT


Lösungen für E-Ladeinfrastruktur beinhalten oft nur ein Lademanagement, in dem die einzelnen Ladepunkte untereinander gesteuert werden. Diese Steuerung verhindert, dass ein maximaler Leistungswert überschritten wird. Die aktuelle elektrische Leistung des gesamten Gebäudes wird dabei nicht berücksichtigt, weil es sich um ein statisches System handelt. Ein dynamisches Lastmanagement berücksichtigt das komplette Gebäude, um die „Last-Täler“ für das Laden von E-Autos zu nutzen.


ERSTE SCHRITTE ZUM E-LADEPUNKT


In der Praxis kann häufig beobachtet werden, dass Verwalter den Anfragen von Mietern oder Eigentümern nach einem E-Ladepunkt gerne nachkommen möchten. Nach einer entsprechenden technischen Prüfung vor Ort werden die E-Ladepunkte installiert. Mit dieser Vorgehensweise ist die zulässige Belastungsgrenze schnell erreicht. Optionen für Erweiterungen sind nicht oder nur sehr begrenzt möglich.

Tipp: Zusätzlich zur Prüfung der elektrischen Anlage des Gebäudes ist die Berücksichtigung des Lastgangs, der Nutzergruppe und des zu erwartenden Nutzerverhaltens erforderlich. Auf Basis der anschließenden Analyse ist eine Konzeption zu entwickeln, welche auch den Bau, den Betrieb und die Abrechnungsmodalitäten berücksichtigt.